AGB

AGB:
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Die vom Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegebenen
Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Gast und
Beherbergungsbetrieb. Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang in Ihrem
Interesse auf einige Bedingungen aufmerksam machen.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung
bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr
möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung
dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich
der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

   b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung
20% des Übernachtungspreises, bei Pesionsvereinbarung 40% des
Pesionspreises.

5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch
genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweilig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat
der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu
bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.