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AGB: Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Die vom Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegebenen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Gast und Beherbergungsbetrieb. Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang in Ihrem Interesse auf einige Bedingungen aufmerksam machen.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei Pesionsvereinbarung 40% des Pesionspreises.
5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweilig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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